Einfahrt

Veröffentlichung der Besamungsgebühren

Nach dem Auslaufen der bisherigen Abkommen zwischen der Landestierärztekammer (LTK) und der RBW hinsichtlich der Verrichtungsgebühren für die Besamung, wurden erneute Verhandlungen geführt. Der Hintergrund ist, dass nach Auslaufen der bisherigen Absprachen automatisch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten wäre. Der aktuelle GOT-Satz für die Besamungsverrichtung liegt bei 30,52€. Durch die Verhandlungen zwischen LTK und RBW hat nun jede/r Tierärztin/Tierarzt die Möglichkeit den ausgehandelten Verrichtungssatz von 17,00€ als Alternative zum GOT-Satz abzurechnen. Die Anfahrt ist rechtsverbindlich durch die GOT geregelt und nicht mehr Bestandteil der Vereinbarung. Der Wochenendzuschlag pro Besamung liegt bei 10,00€ ein Zuschlag für Weidebesamungen o.ä. entfällt. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Steuer.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Leitenden Stationstierarzt der RBW, Herrn Lukas Demattio:

+49 (0) 7586 9206 20

+49 (0) 172 273 2865

demattio@rind-bw.de


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