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Erteilung von HIT-Vollmachten für die RBW

Änderung in der Vorgehensweise zur Erteilung von Vollmachten

Bisher Meldung von HIT-Vollmachten:

Wenn Sie bisher eine Vollmacht (Lese, Melde, Gesamt) benötigt haben, konnten Sie uns das ausgefüllte Vollmachtsformular zusenden. Dieses haben wir an das Rechenzentrum in Kornwestheim weitergeleitet, das die Vollmacht im Hit eingetragen hat. Diese Vorgehensweise wird spätestens Mitte Dezember 2022 enden, da es beim Rechnezentrum zu einer Programmumstellung kommt, die die Eingabe der Vollmachten nicht mehr vorsieht.

Künftige Meldung von HIT-Vollmachten:

Jeder der eine Vollmacht benötigt muss diese ab sofort in Hi-Tier selbst eintragen. Das Zauberwort heißt „Selbstverwaltung von Vollmachten“. Zusätzlich muss eine Mail an hit@rind-bw.de mit der Information der erteilten Vollmachtart und Ihrer HIT-Unternehmensnummer geschrieben werden, damit die RBW weiß, welche Vollmacht erteilt wurde.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie in der u.a. vorhandenen PDF-Datei.



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