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Rinderunion Baden-Württemberg e.V.
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Newsletter vom 04.11.2020 |
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BeefSpecial 2020 - Nr. 8
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Und das sind die Themen in diesem Newsletter
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Vertreterwahlen
–
Wahlrecht
nutzen
Die
Unterlagen
zu
den
Vertreterwahlen
für
die
kommenden
5
Jahre
gehen
Ihnen
diese
Tage
zu.
mehr...
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Markt
2021
in
Ansbach
–
Meldung
und
Ablauf
Unsere
Fleischrindertage
2021
werden
am
5.
und
6.
Februar
turnusgemäß
in
Ansbach
stattfinden.
mehr...
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Impfung
Blauzungenkrankheit
Aktuell
hat
es
leider
neue
Fälle
der
Blauzungen-Krankheit
(Serotyp
8)
in
Rheinland-Pfalz
gegeben,
erstmals
in
2020
in
Deutschland.
mehr...
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Neue
Besamungsbullen
Schauen
Sie
immer
wieder
mal
unter
www.rind-bw.de,
welche
Genetik
Ihnen
zur
Verfügung
gestellt
wird.
mehr...
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Geburtsbestätigungslisten
Vor
einigen
Wochen
sind
den
Herdbuchbetrieben
die
sogenannten
„Geburtsbestätigungslisten“
für
die
geborenen
Tiere
der
letzten
12
Monate
zugegangen.
mehr...
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Verkäufe
Bullen
zum
Decken
–
nur
mit
Zuchtbescheinigung
Gelegentlich
besteht
Unklarheit,
wann
ein
Bulle
–
egal
wie
alt
–
mit
Zuchtbescheinigung
verkauft
werden
soll
bzw.
muss.
mehr...
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Vertreterwahlen
–
Wahlrecht
nutzen
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Die
Unterlagen
zu
den
Vertreterwahlen
für
die
kommenden
5
Jahre
gehen
Ihnen
diese
Tage
zu.
Bitte
senden
Sie
die
Unterlagen
rechtzeitig
bis
Ende
November
zurück.
Erfreulich
ist,
dass
wir
genügend
Kandidaten
haben,
sodass
eine
echte
Auswahl
besteht.
Herzlichen
Dank
an
alle
Aktiven,
die
sich
bereit
erklärt
haben,
Verantwortung
zu
übernehmen!
Wünschenswert
wäre,
wenn
sich
unsere
Vielfältigkeit
auch
in
den
Wahlergebnissen
widerspiegelt.
Wichtig
ist
jedoch
vor
allem,
dass
Sie
überhaupt
von
Ihrem
Wahlrecht
Ihrer
wichtigen
Repräsentanten
Gebrauch
machen.
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Markt
2021
in
Ansbach
–
Meldung
und
Ablauf
|
Unsere
Fleischrindertage
2021
werden
am
5.
und
6.
Februar
turnusgemäß
in
Ansbach
stattfinden.
Bitte
dringend
die
Verkaufstiere
melden,
Meldeschluss:
Sonntag,
8.
November!
Der
aktuellen
Lage
geschuldet
werden
wir
leider
auf
das
Rahmenprogramm
mit
unseren
Jungzüchtern
verzichten.
Und
die
Auktion
am
Samstag
wird
–
entgegen
der
Gewohnheit
und
ersten
Ankündigung
–
bereits
um
11
Uhr
starten!
So
halten
wir
uns
alle
Optionen
für
einen
der
Pandemie
angepassten
Ablauf
offen.
Eventuell
notwendige
kurzfristige
Änderungen
werden
u.a.
via
Homepage
der
RBW
bzw.
des
FVB
sowie
über
diesen
BeefSpecial-Newsletter
bekannt
gegeben.
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Impfung
Blauzungenkrankheit
|
Aktuell
hat
es
leider
neue
Fälle
der
Blauzungen-Krankheit
(Serotyp
8)
in
Rheinland-Pfalz
gegeben,
erstmals
in
2020
in
Deutschland.
Denken
Sie
an
die
Impfung
Ihrer
Tiere,
zumindest
gegen
BT-8,
am
besten
als
Kombi-Impfstoff
gegen
BT-4
und
BT-8.
Auf
unseren
gemeinsamen
Markt
im
Februar
2021
kommen
nur
geimpfte
Tiere;
das
Zeitfenster
zur
Impfung
dafür
ist
fast
abgelaufen,
der
12.
November
ist
der
letztmögliche
Tag
für
die
erste
Impfung
zum
Markt!
Auch
im
Export
geht
allgemein
wenig
ohne
BT-Impfungen.
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Neue
Besamungsbullen
|
Schauen
Sie
immer
wieder
mal
unter
https://www.rind-bw.de/de/bullen/fleischrinder,
welche
Genetik
Ihnen
zur
Verfügung
gestellt
wird.
Neu
dabei
und
besonders
erwähnenswert:
BW
Romanow
PP,
ein
hochinteressanter,
sehr
feinknochiger
Fleckvieh-Fleisch-Bulle,
9-8-8
gekört
mit
RZF
117.
Übrigens:
Offizielle
Rassebezeichnung
für
die
Zuchtrichtung
Fleisch
beim
Fleckvieh
ist
seit
wenigen
Jahren
nun
„Simmental“
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Geburtsbestätigungslisten
|
Vor
einigen
Wochen
sind
den
Herdbuchbetrieben
die
sogenannten
„Geburtsbestätigungslisten“
für
die
geborenen
Tiere
der
letzten
12
Monate
zugegangen.
Bitte
prüfen
und
umgehend
zurücksenden,
wer
dies
noch
nicht
erledigt
hat.
Angeben,
wenn
Tiere
fehlen;
auch
Totgeburten
unbedingt
melden,
möglichst
auch
diese
(wenn
bekannt)
mit
Vaterangabe
und
Geburtsverlauf!
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Verkäufe
Bullen
zum
Decken
–
nur
mit
Zuchtbescheinigung
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Gelegentlich
besteht
Unklarheit,
wann
ein
Bulle
–
egal
wie
alt
–
mit
Zuchtbescheinigung
verkauft
werden
soll
bzw.
muss.
Hier
sind
die
Regeln
der
RBW
und
allgemein
des
Tierzuchtrechtes
eindeutig:
jeder
Bulle,
der
von
einem
Zuchtbetrieb
zum
Decken
verkauft
wird,
benötigt
eine
Zuchtbescheinigung.
Dies
gilt
auch,
wenn
der
Käufer
kein
Zuchtbetrieb
ist
oder
keine
Zuchtbescheinigung
möchte.
Lediglich
Verkäufe
zur
reinen
Mast
oder
umgehenden
Schlachtung
befreien
von
dieser
Pflicht.
Sollte
nachträglich
bekannt
werden,
dass
ein
verkaufter
Bulle
zum
Decken
eingesetzt
wurde,
so
wird
die
Zuchtbescheinigung
bei
Bekanntwerden
ausgestellt,
auf
Kosten
des
verkaufenden
Zuchtbetriebes.
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Noch
Fragen?
Wir
lieben
auch
die
klassischen
Kommunikationswege.
Wenn
Sie
Fragen
haben,
rufen
Sie
uns
an,
senden
Sie
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einen
Brief
oder
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Tel.: +49 7586 / 9206-0
Fax: +49 7586 / 5304
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