Aktuelles zur Blauzungenkrankheit - Rindervermarktung sicherstellen
Seit 18. Mai 2019 können Rinder nur noch verbracht werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
-Kälber von Müttern, die vor der Belegung einen Impfschutz hatten (Datum im HI-Tier relevant), können mit Tierhaltererklärung (das Formular finden Sie hier: /de/aktuelles/downloads/1196.html) in Deutschland frei verbracht werden.
-Kälber von Müttern, die zum Zeitpunkt der Belegung noch keinen sichereren Impfschutz hatten, aber nun einen sicheren Impfschutz haben, können mit PCR-Untersuchung (EDTA-Blut!) innerhalb von 14 Tagen (bei Holsteinkälbern empfehlen wir eine PCR-Untersuchung innerhalb von 7 Tagen vor Verbringung, Untersuchungskosten trägt das MLR) und Tierhaltererklärung verbracht werden (Repellent nicht mehr erforderlich).
-Kälber aus ungeimpften Beständen können in freie Regionen in Deutschland nicht mehr verbracht werden. (Eine Verbringung ist vorübergehend mit PCR-Untersuchung innerhalb von 7 Tagen vor Verbringung und Repellent noch direkt nach Holland möglich. Dieser Vermarktungsweg ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Abnehmer möglich.)
- Großtiere mit sicherem Impfschutz können frei verbracht werden und erlösen deshalb deutlich bessere Preise.
Die aktuellen Verbringungsregelungen können auch auf der Homepage des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf – Diagnostikzentrum abgerufen werden.
Bitte planen Sie auch rechtzeitig eventuell nötige PCR-Untersuchungen vor den Nutzkälberauktionen und der Nutzkälberfestvermarktung ein! Prüfen Sie unbedingt den Impfstatus der Mütter im HI-Tier!