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Das männliche Tier ist (mindestens)
die halbe Herde....

Gesetzliche Regelung
zum Zuchttiereinsatz

.
Aus der Praxis gestellte Fragen, beispielsweise, ob ein Zuchtbulle gekört sein muss oder ob der eigene Schafbock zur Zucht verwendet werden darf, sind Anlass, einmal aufzuzeigen, wie der männliche Zuchttiereinsatz in Baden-Württemberg geregelt ist.
Der Leitgedanke der gesetzlichen Regelungen ergibt sich aus dem Zweck des Tierzuchtgesetzes, der im 1. Abschnitt wie folgt formuliert ist: "Zweck des Gesetzes ist es, im züchterischen Bereich die Erzeugung so zu fördern, dass die Leistungsfähigkeit, Vitalität und die Wirtschaftlichkeit verbessert wird, die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und eine genetische Vielfalt erhalten wird". Auf diesem Fundament baut sich das weitere auf.
bulletEin Zuchttier darf zur Erzeugung von Nachkommen nur abgegeben werden, wenn es von einer Zuchtbescheinigung begleitet ist. Ausnahme: Weibliche Zuchttiere, Eizellen und Embryonen, wenn der Abnehmer auf sie verzichtet.
Auf gut deutsch heißt das, dass ein Zuchtbulle nur mit Papieren verkauft werden darf. Dabei ist die Zuchtbescheinigung definiert als eine Urkunde, die eine anerkannte Züchtervereinigung (Zuchtverbände) über Abstammung und Leistung eines Zuchttieres ausgestellt hat. Ob der Bulle gekört ist oder nicht, spielt primär keine Rolle; besser allerdings ist es, einen gekörten Bullen zu verwenden, weil er - um gekört zu werden - überdurchschnittlich sein muss und seine Nachkommen in die höchste Abteilung des Herdbuches eingetragen werden. Der Fall des Abgebens ist also eindeutig geregelt.


Zuchttiere werden auf Märkten gekauft.
Hier der Spitzenbulle vom Julimarkt in Donaueschingen
mit Käuferehepaar Beilharz aus Trossingen.
Foto: Dr. Maus

bulletDie zweite entscheidende Frage, ob zur Erzeugung von Nachkommen auch Zuchttiere eingesetzt werden müssen, ist "schwieriger" geregelt. Im Tierzuchtgesetz werden die Länderregierungen durch Rechtsverordnung ermächtigt, vorzuschreiben, dass männliche Tiere zur Erzeugung von Nachkommen nur verwendet werden dürfen, wenn sie Zuchttiere sind. Davon hat Baden-Württemberg in der Tierzuchtdurchführungsverordnung Gebrauch gemacht. Also gilt im Ländle der Grundsatz, dass männliche Tiere nur Nachkommen erzeugen dürfen, wenn sie Zuchttiere sind. Nicht "Wer kann, der darf", sondern: "Wer darf, der kann" lautet die Devise.
Nach dem Motto: "Keine Regel ohne Ausnahme" sind allerdings zwei Ausnahmen möglich:
bulletIn Abhängigkeit von der weiblichen Tierzahl: Wenn zum Decken im eigenen Bestand die regelmäßig gehaltenen deckfähigen Tiere folgende Zahlen nicht überschreiten:
Bei Rindern, Schweinen und Ziegen die Zahl 5,
bei Schafen die Zahl 15
und bei Pferden die Zahl 3.

Wer also beispielsweise 7 deckfähige Kühe und Rinder hält, muss einen Zuchtbullen, wer 18 Schafe zur Lämmerproduktion besitzt, einen Zuchtbock zum Decken verwenden.

bulletWeitere Ausnahmen kann die "zuständige Behörde" zulassen, wenn der eingangs erläuterte Zweck des Tierzuchtgesetzes nicht beeinträchtigt wird. Es besteht also Ermessensspielraum im Rahmen der Nichtbeeinträchtigung der Ziele wie Verbesserung der Leistungsfähigkeit etc. bzw. Erhalt der genetischen Vielfalt.

Die "zuständigen Stellen" sind die Referate Tierzucht bei den Ämtern für Landwirtschaft in Biberach, Donaueschingen, Herrenberg, Ilshofen, Ludwigburg und Ulm.

Wenn man ein männliches Tier zur Nachkommenerzeugung einsetzen will, dann kann die Empfehlung nur lauten, die Anschaffung prinzipiell über die Zuchtviehmärkte vorzunehmen. Hier herrscht die erforderliche Auswahl und der Verkauf erfolgt nach in wirtschaftlicher Hinsicht erfolgter Reihung.
Bei alleinigem Deckbulleneinsatz sollte, vor allem in der Milchviehhaltung, überlegt werden, ob der Bullenwechsel nicht jährlich vorgenommen wird, zumal Bullen bester Abstammung bei allen Rassen in der Zwischenzeit günstig zu erwerben sind.
Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Überlegungen macht es Sinn, dass der Gesetzgeber den Einsatz männlicher Zuchttiere geregelt hat. Die Zuchtverbande aller Tierarten und Rassen sind in der Lage, beste Genetik zu vernünftigen Preisen anzubieten. Bleibt zum Schluss der Appell, beim Einsatz männlicher Tiere diese Chancen zu nutzen, denn "das männliche Tier ist (mindestens) die halbe Herde."
Dr. Maus - 08/2001

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