Das
männliche Tier ist (mindestens)
die halbe Herde....
Gesetzliche Regelung
zum Zuchttiereinsatz |
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| Aus der Praxis
gestellte Fragen, beispielsweise, ob ein Zuchtbulle gekört sein muss oder ob der eigene
Schafbock zur Zucht verwendet werden darf, sind Anlass, einmal aufzuzeigen, wie der
männliche Zuchttiereinsatz in Baden-Württemberg geregelt ist. |
| Der Leitgedanke der
gesetzlichen Regelungen ergibt sich aus dem Zweck des Tierzuchtgesetzes, der im 1.
Abschnitt wie folgt formuliert ist: "Zweck des Gesetzes ist es, im züchterischen
Bereich die Erzeugung so zu fördern, dass die Leistungsfähigkeit, Vitalität und die
Wirtschaftlichkeit verbessert wird, die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie
gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und eine genetische Vielfalt erhalten
wird". Auf diesem Fundament baut sich das weitere auf. |
 | Ein Zuchttier darf zur Erzeugung von
Nachkommen nur abgegeben werden, wenn es von einer Zuchtbescheinigung begleitet ist. Ausnahme:
Weibliche Zuchttiere, Eizellen und Embryonen, wenn der Abnehmer auf sie verzichtet.
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| Auf gut deutsch
heißt das, dass ein Zuchtbulle nur mit Papieren verkauft werden darf. Dabei ist die
Zuchtbescheinigung definiert als eine Urkunde, die eine anerkannte Züchtervereinigung
(Zuchtverbände) über Abstammung und Leistung eines Zuchttieres ausgestellt hat. Ob der
Bulle gekört ist oder nicht, spielt primär keine Rolle; besser allerdings ist es, einen
gekörten Bullen zu verwenden, weil er - um gekört zu werden - überdurchschnittlich sein
muss und seine Nachkommen in die höchste Abteilung des Herdbuches eingetragen werden. Der
Fall des Abgebens ist also eindeutig geregelt. |

Zuchttiere werden auf Märkten gekauft.
Hier der Spitzenbulle vom Julimarkt in Donaueschingen
mit Käuferehepaar Beilharz aus Trossingen.
Foto: Dr. Maus
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 | Die zweite entscheidende Frage, ob zur
Erzeugung von Nachkommen auch Zuchttiere eingesetzt werden müssen, ist
"schwieriger" geregelt. Im Tierzuchtgesetz werden die Länderregierungen durch
Rechtsverordnung ermächtigt, vorzuschreiben, dass männliche Tiere zur Erzeugung von
Nachkommen nur verwendet werden dürfen, wenn sie Zuchttiere sind. Davon hat
Baden-Württemberg in der Tierzuchtdurchführungsverordnung Gebrauch gemacht. Also gilt im
Ländle der Grundsatz, dass männliche Tiere nur Nachkommen erzeugen dürfen, wenn sie
Zuchttiere sind. Nicht "Wer kann, der darf", sondern: "Wer darf, der
kann" lautet die Devise.
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Nach dem Motto:
"Keine Regel ohne Ausnahme" sind allerdings zwei Ausnahmen möglich:
 | In Abhängigkeit von der weiblichen Tierzahl: Wenn zum
Decken im eigenen Bestand die regelmäßig gehaltenen deckfähigen Tiere folgende Zahlen
nicht überschreiten:
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Bei Rindern,
Schweinen und Ziegen die Zahl 5,
bei Schafen die Zahl 15
und bei Pferden die Zahl 3.Wer also
beispielsweise 7 deckfähige Kühe und Rinder hält, muss einen Zuchtbullen, wer 18 Schafe
zur Lämmerproduktion besitzt, einen Zuchtbock zum Decken verwenden. |
 | Weitere Ausnahmen kann die
"zuständige Behörde" zulassen, wenn der eingangs erläuterte Zweck des
Tierzuchtgesetzes nicht beeinträchtigt wird. Es besteht also Ermessensspielraum im Rahmen
der Nichtbeeinträchtigung der Ziele wie Verbesserung der Leistungsfähigkeit etc. bzw.
Erhalt der genetischen Vielfalt.
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Die "zuständigen Stellen"
sind die Referate Tierzucht bei den Ämtern für Landwirtschaft in Biberach,
Donaueschingen, Herrenberg, Ilshofen, Ludwigburg und Ulm. |
| Wenn man ein
männliches Tier zur Nachkommenerzeugung einsetzen will, dann kann die Empfehlung nur
lauten, die Anschaffung prinzipiell über die Zuchtviehmärkte vorzunehmen. Hier herrscht
die erforderliche Auswahl und der Verkauf erfolgt nach in wirtschaftlicher Hinsicht
erfolgter Reihung. |
| Bei alleinigem
Deckbulleneinsatz sollte, vor allem in der Milchviehhaltung, überlegt werden, ob der
Bullenwechsel nicht jährlich vorgenommen wird, zumal Bullen bester Abstammung bei allen
Rassen in der Zwischenzeit günstig zu erwerben sind. |
| Vor dem Hintergrund
wirtschaftlicher Überlegungen macht es Sinn, dass der Gesetzgeber den Einsatz männlicher
Zuchttiere geregelt hat. Die Zuchtverbande aller Tierarten und Rassen sind in der Lage,
beste Genetik zu vernünftigen Preisen anzubieten. Bleibt zum Schluss der Appell, beim
Einsatz männlicher Tiere diese Chancen zu nutzen, denn "das männliche Tier ist
(mindestens) die halbe Herde." |
| Dr. Maus - 08/2001 |