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MEKA III-Förderung der
gefährdeten Rinderrassen:
Umstellung auf Basis Zuchtkühe

Wie allgemein bekannt, erfolgt bei MEKA III die Förderung der gefährdeten Rinderrassen in Baden- Württemberg nach den Zuchttieren. Diese Umstellung war aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig; es gab also keine Möglichkeit, die Förderpraxis wie bisher weiter zu betreiben.

Bei anderen gefährdeten Rinderrassen in der EU, wie beispielsweise bei den Pinzgauern und der Grauviehrasse in den Nachbarländern, wurde die Förderung schon länger auf die Zuchtkuh angewandt. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass vor MEKA die Förderung in diesem Bereich bereits eine Zuchtförderung war. Wenn man darüber nachdenkt, ist dies auch richtig, denn die organisierte Zucht ist ein Garant für die Abstammungssicherung und damit für die Dokumentation der Rassezugehörigkeit.

Sicherlich ist es immer schmerzlich, wenn etwas nicht mehr so weiter läuft wie bisher. Allerdings ist es auch so, dass jeder, der ernsthaft züchten will, Mitglied in der Zucht werden kann. Wie dies aussieht, soll an dieser Stelle im Detail beschrieben werden.

Generell gilt, dass ein Zuchtbetrieb von gefährdeten Rinderrassen sowohl beim LKV (Landeskontrollverband) als auch bei der RBW (Rinderunion Baden- Württemberg) Abteilung Zucht und Vermarktung Mitglied sein muss. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen Milchviehbetrieb und Mutterkuhbetrieb.


Herde Steinhart Unteribental:
Baden-Württemberg kann stolz sein auf seine "kleinen" Rassen, denn sie

sorgen für die Offenhaltung der attraktiven Landschaft. Hier die Vorder-
wälderherde von Hartmut Steinhart aus Buchenbach-Unteribental

Der Milchviehbetrieb muss die Milchleistungsprüfung durchführen. Dabei liegen die LKV- Gebühren derzeit bei einem Betriebsbeitrag von 175,20 € pro Jahr und einem Kuhbeitrag von 22,20 € pro Kuh. Bei dieser Gebühr sind die Ohrmarken kostenfrei. Die Mitgliedschaft bei der RBW beträgt momentan 2,60 € pro Kuh und Jahr zuzüglich einem Beitrag von 50 Cent für den Zuchtverein beim Wäldervieh. Das heißt, dass beispielsweise ein 10 Kuhbetrieb 397,20 € Beitrag an den LKV und 31 € an die Rinderunion bezahlt.

Der Mutterkuhbetrieb ist ebenfalls bei beiden Organisationen Mitglied, was eine reine Betriebsgebühr von 67,80 beim LKV und 20 € bei der RBW kostet. Die Kosten für die Ohrmarken kommen in diesem Fall dazu und der Beitrag für den Zuchtverein in Höhe von 50 Cent beim Wäldervieh. Eine Gegenüberstellung der anfallenden Kosten zum Zuschuss kann jetzt jeder vornehmen und entscheiden, ob die Sache Sinn macht.

Der LKV wirkt bei der Abstammungssicherung durch die Überprüfung der Deck- beziehungsweise der Besamungsscheine mit. Die Leistungen der RBW sind Zuchtberatung, Informationen zur Züchtung und Teilnahme an den Verkaufsveranstaltungen Ab Stall und den Märkten.

Als Voraussetzung für eine ernsthafte Zuchtarbeit zählt bei Natursprung der Einsatz eines Zuchtbullen zur Nachkommenerzeugung. Eine Zuwiderhandlung entspricht nicht einer in der Zuchtbuchordnung geforderten "ordnungsgemäßen züchterischen Arbeit". Mit welcher Vaterrasse gearbeitet wird, ist dabei nur insofern von Belang, dass beim Einsatz von andersrassigen Bullen Kühe (Kreuzungstiere) aus eigener Nachzucht nicht nach MEKA förderfähig ist. Deshalb sollte in diesen Fällen die Bestandergänzung durch Zukauf reinrassiger Tiere erfolgen.


Als Grundlage einer "ordnungsgemäßen züchterischen Arbeit" zählt der
Einsatz eines Zuchttiers als Deckbulle; auf dem Bild zu sehen ist der herrliche
Benforalsohn Benreu der Hochschwarzwälder Weiderind GbR
von Familie Wiggert aus Löffingen.

Förderfähig sind alle Kühe, die in einer Herdbuchabteilung eingetragen sind. Das Tier muss dabei nicht bewertet sein, um als Zuchttier zu gelten. Im Rahmen der Aussendiensttätigkeit wird die Bewertung der Tiere von Zeit zu Zeit vorgenommen. Ein Neueinsteiger erhält für seine Tiere ohne bekannte Abstammung die Förderung dann, wenn die Tiere dem jeweiligen Rassestandard entsprechen und ins Zuchtbuch aufgenommen werden.

Wer eine Zuchtkuh kauft, kann für diese nur die Prämie erhalten, wenn er als Betrieb Mitglied beim Zuchtverband ist oder wird, ohne diese Mitgliedschaft erlischt der Status "Zuchttier".

Die Anmeldung beim LKV erfolgt über den zuständigen Zuchtwart, den man über die Außenstellen des LKV erfragen kann, im Gebiet der BBZ ist dies Donaueschingen, Telefon 0771/1589403, im Bereich des Schwäbischen Bauers Biberach 07351/575602 und im Bereich des Württembergischen Wochenblattes Ilshofen 07904/7007514.

Das Beitrittsformular bei der RBW kann entweder aus dem Internet heruntergeladen oder in Herbertingen, Telefon: 07586/920630 angefordert werden.

Die Mitgliedschaft beim LKV und der RBW kann noch für 2007 beantragt werden.

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