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Ein Bulle soll mitlaufen
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"Wie bekomme ich meine Rinder problemlos und arbeitsextensiv trächtig?" fragen sich viele Rinderhalter mit Weidebetrieb oder Laufställen. Brunstbeobachtung und Vorbereitung zur Besamung gestalten sich schwierig. Also lasse ich einen Bullen mitlaufen, der kann beides besser als der beauftragte Mensch! Richtig, denn er ist ja auch von Natur aus dafür geschaffen. Allerdings müssen bei der Auswahl eines Deckbullen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Im Rahmen des Verbraucherschutzes bestimmen das Tierzuchtgesetz und die Tierzucht-Durchführungsverordnung des Landes Baden-Württemberg, dass ein Deckbulle ein "Zuchttier" sein muss. Ein Zuchttier ist selbst ins Zuchtbuch einer Zuchtorganisation eingetragen oder stammt von eingetragenen Zuchttieren ab und wird von einer Zuchtbescheinigung, einem Abstammungsnachweis mit den aktuellen, bekannten Leistungsdaten "begleitet". Mit dieser Zuchtbescheinigung muss der Verkäufer den Interessenten und Käufer informieren. Der Kunde kann daraus Schlüsse über die Vererbungsschwerpunkte des Bullen ziehen. Demnach muss ein Zuchttier, in diesem Fall der Deckbulle, aus einem Zuchtbetrieb (einem Mitgliedsbetrieb einer Zuchtorganisation) stammen. Denn sonst kann keine Zuchtorganisation eine Zuchtbescheinigung ausstellen. Wie kommt man an solch einen Deckbullen mit Zuchtbescheinigung? Der sichere Weg führt über die Anfrage an einen Zuchtverband oder den Kauf auf einer der Zuchtviehversteigerungen der Zuchtverbände. Angebote werden auch in den Zeitungen unter "Tiermarkt" oder "Viehmarkt" offeriert. Doch bei diesen Anzeigen gilt es zu hinterfragen, ob der angebotene "reinrassige, weidegewohnte (Deck-)Bulle" tatsächlich eine Zuchttier ist. Und wer in der Zeitung einen Bullen zum Decken anbietet, muss sich fragen lassen, ob er Züchter, also Mitglied einer Zuchtorganisation ist und für den angebotene Bullen auch eine Zuchtbescheinigung hat. Denn wer einen Deckbullen anbietet und abgibt (der Gesetzestext spricht von einem Zuchttier zur Erzeugung von Nachkommen), der muss eine Zuchtbescheinigung für dieses Tier besitzen und beim Verkauf mitgeben. Anderenfalls handelt er ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belangt werden. Ein Deckbulle muss also ein Zuchttier sein. Eine Ausnahme ist nur bei Kleinstherden mit maximal 5 "weiblichen Tieren im deckfähigen Alter" (z.B. 3 Kühe und 2 Rinder) zulässig.
Wolf Brodauf |
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